Brille; Seheinschränkung; digitale Barrierefreiheit
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Erfolgsfaktor IT-Barrierefreiheit

Für mehr Durchblick: Schon bei der Ausschreibung von Anwendungen Design formulieren und einfordern

Das Thema Barrierefreiheit in der Informationstechnik ist im Zuge der Digitalisierung längst im öffentlichen Sektor angekommen und bietet bei konsequenter Umsetzung großes Potenzial für mehr Inklusion sowie effizienteres Arbeiten.

Durch den Wechsel von der Papier- zur elektronischen Akte hält eine zeitgemäße und schnellere Bearbeitung Einzug in die öffentliche Verwaltung. Diese einschneidende Veränderung der öffentlichen Verwaltungsarbeit eröffnet zudem neue Tätigkeitsbereiche für Menschen mit Beeinträchtigungen und ermöglicht den 7,6 Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland (9,3 Prozent der Gesamtbevölkerung; Statistisches Bundesamt, Stand 2015) die Chance auf ein Arbeitsverhältnis. Um das Potential der Digitalisierung im öffentlichen Sektor zu nutzen, muss der Erfolgsfaktor Barrierefreiheit ein elementarer Bestandteil in der Planung und Einführung von neuen Anwendungen und Systemen sein.

Dominik Schwenke ist Key-Account Manager Barrierefreiheit bei der F.H. Papenmeier GmbH & Co. KG
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Gesetze konesequent anwenden

Die aktuelle Gesetzeslage auf Landes- und Bundesebene liefert dafür die Grundlage und fordert, ausschließlich barrierefreie IT-Produkte einzuführen. Hier sind die ausschreibenden Stellen gefordert, die Gesetze konsequent anzuwenden. Barrierefreiheit muss schon bei der Ausschreibung von Anwendungen explizit gefordert werden. Jedoch genügt es nicht, Barrierefreiheit als Anforderung bei der Ausschreibung zu definieren. Vielmehr muss die Einhaltung der Barrierefreiheitskriterien elementarer Bestandteil der Überprüfung bei Auswahl und Abnahme sein. Ohne diese Überprüfung laufen ausschreibende Stellen Gefahr, teure Software einzukaufen, die den eigenen Ausschreibungskriterien nicht gerecht wird.

Häufig fehlen für zielführende Überprüfungen jedoch die personellen Ressourcen oder dezidierte Fachkenntnisse. Qualifikationsmaßnahmen für Mitarbeiter bzw. die Verpflichtung externer Spezialisten sind daher unumgänglich, wenn der Wechsel zu einer inklusiven E-Akte erfolgreich sein soll. Die vorherige fachkundige Überprüfung auf Barrierefreiheit bedeutet lediglich einen geringen Mehraufwand. Auf diese Weise entfallen nachträgliche und aufwendige Anpassungen durch den Hersteller im bereits laufenden Betrieb.

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