Online-Barrierefreiheit; Software; Ceyoniq
© fizkes/Shutterstock.com

Design für alle

Barrierefreiheit für das Informationsmanagement / Whitepaper zur Umsetzung der BITV 2.0

„Design für alle“ lautet das große Ziel, das hinter der nationalen „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0“ (BITV 2.0) und der Leitlinie für die Zugänglichkeit von Software (DIN EN ISO 9241-171) steht. Doch was meint das Attribut „barrierefrei“ im Kontext von Software und wie lassen sich die nötigen Voraussetzungen für solche Software schaffen? Die Antworten gibt ein Ceyoniq-Whitepaper.

Klar ist: Von barrierefreier Software profitieren längst nicht nur Mitarbeiter, die einer körperlichen Beeinträchtigung unterliegen. Barrierefreiheit ist ein zentrales Qualitätsmerkmal bezogen auf die allgemeine Usability einer Software. Sie schafft somit einen Mehrwert für alle Mitarbeiter.

Aus dem Inhalt

  • Normen und Richtlinien
  • Kernmerkmale barrierefreier Software
  • Begriffliche Differenzierung
  • Behindertengerecht vs. barrierefrei
  • ECM-Software – die Datendrehscheibe im Unternehmen
  • Wirtschaftliche Aspekte
  • Barrierefreie Prozesse: Was ein ECM-System bieten sollte

Voraussetzungen für Inklusion schaffen

Während sich viele wirtschaftlich agierende Unternehmen jedoch wegen vermeintlich hoher Investitionskosten mit entsprechenden Maßnahmen noch immer zurückhalten, setzen Behörden die Voraussetzungen für die Inklusion von Mitarbeitern mit verschiedenen Behinderungen wegen der genannten BITV 2.0 bereits um: Für die öffentliche Verwaltung ist eine barrierefreie Gestaltung von Informationstechnik verpflichtend. Für die Bundesverwaltung regelt dies das Behindertengleichstellungsgesetz. Für die nordrhein-westfälische Landesverwaltung sowie die dortigen Kommunalverwaltungen gilt das Behindertengleichstellungsgesetz NRW. Die BITV bzw. die BITV-NRW, die letztlich auf die BITV des Bundes verweist, sind Rechtsverordnungen, die diese Gesetze konkretisieren und ihre Verbindlichkeit aus dem Gesetz beziehen

»

Für die öffentliche Verwaltung ist eine barrierefreie Gestaltung von Informationstechnik verpflichtend.

«

Datendrehschreibe: Enterprise Content Management

Als zentrale Datendrehscheibe von Unternehmen und Behörden genießt hierbei das jeweils genutzte ECM-System (Enterprise Content Management) eine besondere Bedeutung für effiziente Workflows, denn: Auf dieser Informationsplattform laufen alle eingehenden Dokumente, E-Mails und Daten zusammen, werden verwaltet, bearbeitet und weiter distribuiert. Ein Unternehmen, das ein barrierefreies Informationsmanagement vorantreiben will, sollte auf eine ECM-Lösung setzen, welche die betroffenen digitalen Prozesse unterstützt.

Ob Sehbehinderung oder motorische Einschränkung - die Anforderungen an barrierefreie Software sind unterschiedlicher Art.
© YanLev/Shutterstock.com

Anforderungen für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen

Für barrierefreie Software gelten bestimmte Anforderungen, die eng mit den jeweiligen potenziellen Nutzerkreisen verknüpft sind. Die Software muss es zum Beispiel erlauben, dass Menschen mit motorischer Einschränkung alternativ zum Tastendruck Eingaben vornehmen können. Sehbehinderte Mitarbeiter benötigen hingegen eine Sprachausgabe, die vorliest, wo im Menü sich die Mitarbeiter aktuell befinden. Doch das sind nur einige Merkmale barrierefreier Software. Genauso zählen dazu allgemeine Grundsätze, die mit einer hohen Benutzerfreundlichkeit einhergehen, wie beispielsweise eine übersichtliche Navigation innerhalb der Softwarearchitektur oder der Verzicht auf unnötige Fremd- und Fachwörter.

Behörden bevorzugen barrierefreie Lösungen 

Dadurch bieten ECM-Lösungen für alle Mitarbeiter einer Behörde oder eines Unternehmens Mehrwerte, die die benötigten Investitionskosten rechtfertigen. Zwar ist Barrierefreiheit noch nicht gesetzlich vorgeschrieben, dennoch bevorzugen vor allem öffentliche Stellen bei Software-Ausschreibungen solche Lösungen, die die nötigen Voraussetzungen erfüllen.