Geldausgabe; Payment Solutions
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Behörden und Entrepreneure müssen aufeinander zugehen

Startups beschleunigen die Digitalisierung der Ämter / Arbeitsagentur kooperiert mit Einzelhandel bei Finanztransaktionen

Wenn es um einen Besuch beim Amt geht, denken viele an lange Schlangen, ausharren im Warteraum und das Ausfüllen seitenlanger Formulare. Nur wenige denken an Online-Portale, digitale Unterschriften und automatisierte Prozesse im Hintergrund. Tatsächlich ist die Digitalisierung der Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der öffentlichen Verwaltung noch lange nicht abgeschlossen. Einige Prozesse erfordern immer noch manuelle Nachbearbeitung, andere wiederum reizen ihr volles, digitales Potenzial noch nicht aus.

Gerade in Großstädten, in denen Ämter häufig überlastet sind, können neue Ideen und automatisierte Abläufe sowohl Mitarbeiter, als auch Bürgerinnen und Bürger entlasten. Hierfür müssen bestehende Prozesse auf den Prüfstand gestellt und passende Lösungen gesucht werden. Gefunden werden diese immer häufiger in der Kooperation mit jungen Unternehmen und Startups, die bei ihrer Gründung Prozesse neu gedacht, vereinfacht und komplett digitalisiert haben.

Der öffentliche Sektor kann in puncto Zahlungsmodalitäten von der Banken-Branche lernen. Im Bild: die Skyline von Frankfurt am Main.
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Fokus vom Banken-Sektor auf die Verwaltung richten

Wichtig ist hier, über den Tellerrand zu blicken. Denn die wenigsten Startups entwickeln ihre Ideen speziell für die öffentliche Hand. Unternehmen, die sich auf die Bereiche Verifizierung oder Identifizierung spezialisiert haben, hatten beispielsweise häufig zunächst Banken im Fokus, könnten aber zukünftig auch Behördengänge ersparen, wenn zweifelsfrei festgestellt werden kann, wer dort vor dem Rechner sitzt. Tools zur Online-Terminfindung werden schon jetzt häufig von Ämtern, Restaurants oder sogar Arztpraxen eingesetzt, die den oft langatmigen Vorgang entspannen. So können viele Prozesse verkürzt werden.

Digitale und bürgernahe Zahlungswege

Bei der Überprüfung dürfen aber auch Prozesse, die vermeintlich schon digital oder zumindest automatisiert sind, nicht außen vor gelassen werden. Beispiel: Die Zahlung offener Beträge. Sowohl bei der Eingabe der immerhin 22-stelligen IBAN zur Lastschrift in ein Online-Formular, als auch bei der Eingabe der Konto- oder Referenznummer eines Amtes bei Online-Überweisung können Fehler passieren, die den Prozess der Zahlungsverarbeitung verlangsamen, verteuern oder schlimmstenfalls sogar verhindern können. Hier gilt es, auch den Zahlungsweg, der die größte Beliebtheit bei Bürgern aufweist und oftmals deren einzig möglicher Zahlungsweg ist, digital und bürgernah anzubieten: Die Barzahlung.

Bürger müssen die Möglichkeit erhalten, offene Forderungen mit Bargeld, aber auch mit Giro- oder teilweise Kreditkarte im Einzel-handel zu bezahlen.

 

Kassenautomaten nicht mehr notwendig

Viele Unternehmen wie Telekommunikationsanbieter oder Energieversorger setzen bereits auf alternative Zahlungsmethoden wie Barzahlen.de, wodurch Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit erhalten, offene Forderungen mit Bargeld, aber auch mit Giro- oder teilweise Kreditkarte im Einzelhandel zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt mittels individuell erstelltem Barcode, der an der Einzelhandelskasse gescannt wird und eine genau dem Betrag entsprechende Ein- oder Auszahlung zur Folge hat. Dabei ist der Barcode mit dem Betrag, dem Zielkonto und dem Aktenzeichen fest verankert. Die Zuweisung des gezahlten Betrages passiert dadurch automatisch, so dass eine manuelle Nachbearbeitung komplett entfällt. Auch Kassenautomaten werden nicht mehr benötigt. So können selbst Zahlungsverpflichtungen beglichen werden, wenn das Bankkonto nicht ausreichend gedeckt ist, Rücklastschriften entfallen sogar komplett. Die Bundesagentur für Arbeit nutzt dieses System beispielsweise seit einigen Wochen für die diskrete und unmittelbare Auszahlung von Sonderleistungen im Bereich SGB II und SGB III.

Die Bundesagentur für Arbeit nutzt dieses System beispielsweise seit einigen Wochen für die diskrete und unmittelbare Aus-zahlung von Sonder-leistungen im Bereich SGB II und SGB III.

Nicht immer von „jungen Wilden“ sprechen

Wichtig ist, dass beide Seiten die Möglichkeiten, die sich bieten, erkennen, und unvoreingenommen aufeinander zugehen. Startups dürfen nicht vor den „dicken Schiffen“ zurückschrecken – gleichzeitig dürfen Ämter nicht nur von den „jungen Wilden“ sprechen. Es gibt Events, auf denen sich Gründer und etablierte Unternehmen treffen. Zahlreiche Messen bieten eigene Flächen für Startups an, auf denen sie sich präsentieren können. Der Weg muss aufeinander zu führen. Denn alle haben das gleiche Ziel: Zusammen die Welt ein bisschen einfacher machen.

Mehr dazu beim Zukunftskongress 2018:

Am 18. Juni bespricht die Cash Payment Solutions GmbH in ihren Best-Practice-Dialog von 17:15 bis 18:00 Uhr Barzahlung in der modernen Verwaltung.
 

Dieser Artikel ist ein Gastbeitrag von Frank Weinmann, Prokurist und Leiter Energieversorger und Öffentliche Verwaltung bei Barzahlen / Cash Payment Solutions GmbH.