Wöller
© Polizei Sachsen / Christian Lehmann

"Vernetzten Bedrohungen müssen wir mit vernetzter Sicherheit begegnen"

Der Sächsische Staatsminister des Innern Prof. Dr. Roland Wöller im Interview

Die weltweite Vernetzung in der realen und digitalen Welt macht eine zeitgemäße Sicherheitsstrategie notwendig. Der Sächsische Staatsminister des Innern, Prof. Dr. Roland Wöller, spricht sich für eine Vernetzte Sicherheit und eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern aus. Zudem müsse die Polizei mehr dürfen, damit Kriminelle weniger können.
Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller wurde 1970 in Duisburg geboren. Im Jahre 1990 absolvierte Wöller in Heilbronn sein Abitur und begann eine Ausbildung zum Bankkaufmann. In den Jahren von 1992 bis 1999 studierte er in Berlin und Dresden BWL und VWL. Seit 1999 ist er Mitglied im Sächsischen Landtag. Im Jahr 2002 promovierte Wöller und lehrt seit 2003 Volkswirtschaftslehre an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Dresden. 2007 bis 2008 war er Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, 2008 bis 2012 Staatsminister für Kultus und Sport. Seit Dezember 2017 ist Wöller Sächsischer Staatsminister des Innern.
© C. Reichelt

VdZ: Cybersicherheit, Terrorismus, Extremismus oder auch die Sicherheit auf der Straße – wo sehen Sie aktuell die größten Herausforderungen für die innere Sicherheit?

Wöller: Sicherheit ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Menschen wollen sich auf Straßen, in Bahnhöfen, in Wohnungen oder im Internet frei und sicher bewegen. Die Aufgabe des Staates ist es, Leben, Freiheit und Eigentum zu schützen. Aber jede Zeit hat ihre eigenen Herausforderungen. Auch die unsere. Die weltweite Vernetzung in der realen und digitalen Welt, die Globalisierung und die Digitalisierung, stellen uns vor neue Herausforderungen. Daher ist eine zeitgemäße Sicherheitsstrategie notwendig. Diese kann nach meiner Meinung die Vernetzte Sicherheit sein. Vernetzten Bedrohungen müssen wir mit vernetzter Sicherheit begegnen. Dieser Begriff stammt zwar aus der Außen- und Sicherheitspolitik, gilt aber auch für die innere Sicherheit. Sicherheit wird immer von mehreren Akteuren erzeugt. Hierzu gehören auch Kommunen und gesellschaftliche Organisationen. Deshalb ist die Vernetzung von Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene sowie die Vernetzung von Sicherheitsbehörden verschiedener Länder und Kommunen samt gesellschaftlichen Akteuren der richtige Ansatz.

VdZ: Wo gibt es dabei die größten Diskrepanzen zwischen den Positionen von Bund und Ländern?

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So viel Freiheit, wie möglich – so viel Sicherheit, wie nötig.

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Wöller: Der Freistaat Sachsen pflegt seit Jahren eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden des Bundes. Insbesondere mit der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt bestehen enge Kooperationen. So arbeiten wir mit der Bundespolizei in mehreren gemeinsamen Fahndungs- und Kompetenzzentren und in Gemeinsamen Fahndungsgruppen zusammen. Daher begrüße ich auch die Überlegungen zur Erweiterung der Zuständigkeiten der Bundespolizei über den 30-km-Bereich hinaus im Rahmen der Novellierung des Bundespolizeigesetzes.

VdZ: Mobile Policing, digitale Überwachung, Gesichtserkennung, Polizei 2020, Predictive Policing – muss der Staat gegenüber der (organisierten) Kriminalität aufrüsten oder sehen Sie eher Daten und Freiheit des Einzelnen bedroht?

Wöller: Sicherheit und Freiheit sind zwei Seiten einer Medaille. Beide sind Rechtswerte, denen wir als Staat verpflichtet sind. Es gilt der Grundsatz: „So viel Freiheit, wie möglich – so viel Sicherheit, wie nötig.“ Am 1. Januar dieses Jahres ist im Freistaat Sachsen das neue Polizeigesetz in Kraft getreten. Darin reagieren wir auf die gesteigerten Sicherheitsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger und räumen der Polizei mehr Befugnisse ein. Denn sie muss mehr dürfen, damit Kriminelle weniger können. Aber der Staat erfüllt seine Sicherheitsaufgaben nicht allein durch Erlass von Gesetzen, sondern durch deren Vollzug. Wir haben z. B. in Görlitz mit Videokameras die Kriminalität zurückgedrängt und dies im völligen Einklang mit dem Datenschutzrecht. Wenn wir Recht und Ordnung konsequent durchsetzen, dann stärken wir auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat.

VdZ: Die Verantwortlichkeiten rund um die öffentliche Sicherheit sind in Deutschland zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Ist das hinderlich?

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Im Sinne der Vernetzten Sicherheit müssen wir die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern verstärken.

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Wöller: In der Strafverfolgung hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz, nach dessen Regeln und Verfahren die Gesetze auch vollzogen werden. Verantwortliche Behörden sind – abgesehen von BKA und Bundespolizei - auch die Länderpolizeien aufgrund ihrer lokalen Kompetenz. Die Gefahrenabwehr dagegen liegt in der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Es sind daher die Landtage, die über die Befugnisse der Polizeien in der Gefahrenabwehr entscheiden. Im Sinne der Vernetzten Sicherheit müssen wir die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern verstärken.

VdZ: Es gibt in allen wesentlichen Bereichen Doppelstrukturen auf Bundes- und Länderebene, gleichzeitig unterscheiden sich die polizeilichen Befugnisse in den einzelnen Bundesländern zum Teil erheblich. Auf Bundesebene gibt es Vereinheitlichungs- und Zentralisierungsbestrebungen, die Länder wehren sich dagegen. Warum?

Wöller: Die polizeilichen Befugnisse bei der Strafverfolgung unterscheiden sich weder zwischen Bund und Land noch zwischen den Ländern. Sie sind einheitlich in der Strafprozessordnung geregelt. Unterschiedliche Befugnisse gibt es in der Gefahrenabwehr. Die Innenministerkonferenz ist sich bewusst, dass wir hier mehr Einklang brauchen. Denn es darf keine Regionen in der Bundesrepublik geben, in denen Straftäter sich leichter auf ihr Verbrechen vorbereiten können als anderswo. Daher haben wir die Schaffung eines Musterpolizeigesetzes in Auftrag gegeben. Bei der Zusammenarbeit zwischen Bund und den Ländern steht die Wirksamkeit im Vordergrund und nicht ideologischen Überzeugungen.