Social Media

Ermittlungen optimieren durch Social Media Intelligence

Chancen und Grenzen für die Polizeiarbeit

Die Fahndungsarbeit der Sicherheitsbehörden verändert sich. Die Auswertung von digitalen Informationsquellen wird dabei immer wichtiger. Social Media Intelligence (SOCMINT) kann vielseitig zur Ermittlungsunterstützung eingesetzt werden. Polizeirat Florian Westrich hat sich im Rahmen seiner Masterarbeit an der Deutschen Hochschule der Polizei umfassend mit SOCMINT beschäftigt. Besonders in der Bekämpfung rechtsextremistischer Hasskriminalität sieht er in dem Werkzeug großes Potenzial. Verwaltung der Zukunft hat mit ihm über weitere Einsatzmöglichkeiten und die notwendigen Veränderungen in der Polizeiarbeit gesprochen.

Der Begriff SOCMINT sei erstmals circa 2010 verwendet wurden. Social Media Intelligence ist eine Form von Open Source Intelligence und beschreibt die Informationsgenerierung aus offenen Quellen – sprich den sozialen Medien. Darunter fallen nicht nur die klassischen Netzwerke wie Facebook, Twitter und Instagram sondern auch Messenger-Dienste, Gaming-Plattformen oder Foren wie 8chan: „Straftäter offenbaren hier viele Informationen.“

Mit SOCMINT können Netzwerke und Relationen nachvollzogen werden.

Einsatzbereiche von SOCMINT

Herr Westrich hat mehrere Einsatzbereiche für SOCMINT identifiziert. Am geläufigsten sei die Social Media Analyse in der täterorientierten Ermittlung. Gibt es bereits einen Verdächtigen, wird in sozialen Medien nach mehr Informationen gesucht. Aktuelle Bilder, Facebook-Posts mit Geo Tags, E-Mailadressen oder die Analyse des persönlichen Netzwerks. Auch in der phänomenorientierten Ermittlungsarbeit sieht Herr Westrich Potenzial. SOCMINT könne genutzt werden, um Netzwerke und Relationen nachzuvollziehen.

Die Polizeiarbeit heute sei noch zu traditionell geprägt und vor allem reaktiv. Mithilfe von SOCMINT könnte die Ermittlungsarbeit proaktiv gestaltet werden. Sicherheitsbehörden könnten bspw. aktiv nach rechten Inhalten suchen, die Netzwerke analysieren, die Urheber rechtswidriger Inhalte strafrechtlich verfolgen, die Inhalte löschen lassen (Stichwort: Netzwerkdurchsetzungsgesetz) und schlussendlich die weitere Verbreitung unterbinden. „Die Polizei muss im Netz sichtbar gegen Hasskriminalität vorgehen.“ 

Auch könne man extremistische Gruppen im Auge behalten und somit Straftaten verhindern, bevor Sie verübt werden. Dies wird partiell schon getan, allerdings müsse das sogenannte Social Media Monitoring weiter ausgebaut werden.

Bei Aufmärschen wie in Chemnitz fand die Mobilisierung vorrangig in den sozialen Medien statt. Mit SOCMINT hätte man die Einsatzplanung optimieren können.

Predictive Policing durch SOCMINT

In der vorausschauenden, proaktiven Ermittlungsarbeit sieht Herr Westrich in der Zukunft eine große Chance. Bei Aufmärschen wie in Chemnitz fand die Mobilisierung vorrangig in den sozialen Medien statt. Hier hätte SOCMINT unterstützend eingesetzt werden können, um eine Lageentwicklung zu prognostizieren. Der Einsatz hätte entsprechend besser geplant und bewältigt werden können. Herr Westrich beschreibt außerdem das Phänomen, dass Straftaten mittlerweile oft in Echtzeit in sozialen Medien gestreamt werden, wie in den Fällen Christchurch und Halle zu sehen war.

„Dieser ‘Trend‘ nimmt zu.“ Würde man eine Art Frühwarnsystem für diese Art von Inhalten entwickeln, könnte die Polizei schneller und zielgerichteter eingreifen und bspw. das Vorgehen, die Bewaffnung oder den Aufenthaltsort des Täters online feststellen und in die Lagebeurteilung einfließen lassen.

 

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Die Auswertungsmethoden stecken allerdings noch in den Kinderschuhen, die Geolokalisierung von Internetinhalten oder die Mehrdeutigkeit von Wörtern sind eine große Herausforderung. Hier muss mehr in die Forschung investiert werden.

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SOCMINT-Dienststelle

Was bräuchte man für eine SOCMINT-Dienststelle? Auf der einen Seite weiterhin Polizeibeamte, welche die gewonnenen Informationen aus dem polizeilichen Blickwinkel auswerten. Auf der anderen Seite Cyber-Analysten, welche die Massendaten analysieren und aufbereiten. Es gäbe bereits technische Lösungen mit Worterkennung. Posts mit Worten wie „Amok“, „Pistole“ oder „Anschlag“ würden herausgefiltert und zur weiteren Bearbeitung weitergereicht. Auch das automatisierte Erkennen von Hasskriminalität im Internet ist durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz technisch möglich. „Die Auswertungsmethoden stecken allerdings noch in den Kinderschuhen, die Geolokalisierung von Internetinhalten oder die Mehrdeutigkeit von Wörtern sind eine große Herausforderung. Hier muss mehr in die Forschung investiert werden.“

Die Deutsche Hochschule der Polizei hat bereits ein Forschungsprojekt namens SENTINEL zum Einsatz von SOCMINT in der Polizeiarbeit durchgeführt. In Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gibt es sogenannte Intel-Officer, die sich mit der einsatzbegleitenden Recherche in sozialen Netzwerken befassen.

Gesetzeslage für SOCMINT ist eine Grauzone

SOCMINT wurde ursprünglich hauptsächlich in der Terrorabwehr eingesetzt, mittlerweile aber auch in anderen Kriminalitätsbereichen. Herr Westrich geht noch einen Schritt weiter. Der Einsatz wäre „in allen“ Kriminalitätsbereichen ein Gewinn. Vom Abgleich des Blitzerfotos mit dem Facebook-Account bis zur Identifizierung von terroristischen Gefährdern. Er beruft sich auf ein Experteninterview: „Wenn ich eine Entführungs- oder Tötungslage habe, ist dies zwar kein Cybercrime, aber man braucht immer häufiger Cybercrime-Dienststellen und OSINT-Dienststellen, um den Fall lösen zu können.“

Aber nicht in allen Fällen kann man den Einsatz rechtlich auch rechtfertigen. Insbesondere bei automatisierten Verfahren bräuchte es klare, gesetzliche Vorgaben. Gerade bei dem in Deutschland und Europa sehr sensiblen Thema „Datenschutz“ ist die Öffentlichkeit von der essentiellen Notwendigkeit der Informationsverarbeitung im Sicherheitsbereich durch ein transparentes Vorgehen zu beteiligen und mit in den Diskurs zu nehmen. Dabei sollen nicht spezifische taktische Konzepte öffentlich diskutiert werden, vielmehr bedarf es einer grundsätzlichen Debatte inwiefern Aspekte des Rechts, der Sicherheit, des Datenschutzes sowie der Ethik bei der staatlichen Nutzung von Big Data berücksichtigt werden können.

Florian Westrich war zum Zeitpunkt des Interviews fachlicher Programmleiter des Programms Polizei 2020 Rheinland-Pfalz und stellvertretender Abteilungsleiter für phänomenübergreifende Analyse im Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz. Herr Westrich ist Experte für Ermittlungen in offenen digitalen Quellen und hat eine qualitative Untersuchung der Möglichkeiten der Informationsbeschaffung und -auswertung aus sozialen Medien und deren Gebrauch in Sicherheitsbehörden durchgeführt.