Amt24
© Sächsische Staatskanzlei

Ein kooperativer und zentraler Ansatz

So digitalisiert der Freistaat Sachsen seine Kommunen

Durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) sind die Länder in der Pflicht, alle Verwaltungsdienstleistungen bis Ende 2022 online anzubieten. Ein Großteil der zu digitalisierenden Leistungen ist im kommunalen Bereich angesiedelt. Der Freistaat Sachsen hat eine umfangreiche Umsetzungsstrategie entwickelt, um die Kommunen des Landes in die Digitalisierungsverfahren einzubinden. Durch eine zentrale Übersicht der Entwicklungsstände, einen kontinuierlich weitergeführten Leitfaden und ein Beteiligungsportal soll ein sächsischer, digitaler Standard geschaffen werden.

Im Digitalisierungsprogramm „Kommune 2025“ schrieben die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Kooperation mit Sächsischen Kommunen, Verbänden und IT-Dienstleistern einen aktuellen Entwicklungsstand der Gemeinden, Städte und Landkreise des Freistaats fest und erarbeiteten daraus  Anforderungen und Handlungsbedarfe für deren Digitalisierung.

Das Strategiepapier wurde auf Basis des „Masterplan Digitale Verwaltung“  entwickelt, welcher im Sommer  2018 durch die umgebildete Sächsische Staatsregierung verfasst wurde. Das Digitalisierungsprogramm ist die Grundlage für die Umsetzung des  Onlinezugangsgesetzes.

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Neben der Einführung eines flächendeckenden Standards ist der Freistaat Sachsen mit dem Themenfeld „Recht und Ordnung“ betraut, federführend digitale Lösungen für diesen Bereich zu gestalten.

Umsetzungsstrategie zum Onlinezugangsgesetz

Für die zentrale Koordination der Digitalisierungsvorhaben wurde die „Arbeitsgruppe Antragmanagement“ geschaffen. Die AG ist eine Kooperation der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) und dem kommunalen Kompetenzzentrum für Informationstechnik (KISA), welche durch den Sächsischen Städte und Gemeindetag e.V. (SSG) und den Sächsischen Landkreistag e.V. (SLKT) begleitet wird.

Die Arbeitsgruppe erstellt eine OZG-Projektlandkarte, welche sämtliche Verwaltungsdienstleistungen listet, die in sächsischen Kommunen bereits existieren oder noch umgesetzt werden müssen. Mithilfe der Projektlandkarte soll ein Lagebild der Digitalisierung geschaffen und so eine Priorisierung der Online-Antragsverfahren erfolgen.

© Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung

Die Projektlandkarte soll Basis für eine Beteiligungsplattform bilden, auf welcher die Kommunen Ihre Mitwirkungsbereitschaft kundtun, die Wichtigkeit bestimmter Leistungen hervorheben und an der Digitallösung mitarbeiten können. Das Portal soll Auskunft über den Status von OZG-Projekten geben, um allen sächsischen Kommunen einen Überblick zu verschaffen und Mehrfacharbeiten zu vermeiden.

Serviceportal Amt24

Alle digitalen Verwaltungsdienstleistungen der Kommunen sollen im Sächsischen Serviceportal „Amt24“ zusammenlaufen. Das bedeutet, alle Online-Verfahren sind auf die IT-Infrastruktur des Landesportals abzustimmen. Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sollen über einen zentralen Zugang sowohl kommunale als auch Leistungen des Landes nutzen können. Eigene kommunale Portale sind entsprechend anzubinden.

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Das Serviceportal „Amt24“ soll für den Nutzer als landesweit einheitlicher Zuständigkeitsfinder fungieren. Damit die Kommunen die sächsischen Anforderungen und die Interoperabilität mit dem Serviceportal gewährleisten, verfolgt der Freistaat die „FIM-Methode“.

Dreigliedriges Baukastensystem
FITKO-Video zum FIM

Dreigliedriges Baukastensystem

Video erläutert Föderales Informationsmanagement (FIM) | Austauschportal zur Umsetzung des OZG

 „FIM“ steht für „Förderales Informationsmanagement“. Das bedeutet, dass das Land verständliche Informationen zu den Fachverfahren aufbereitet sowie einheitliche Strukturen und standardisierte (Teil-) Prozesse etabliert.

Leitfaden zur Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen

Zur Bereitstellung dieser Informationen hat der Freistaat Sachsen unter Federführung der SAKD die Rahmenbedingungen (Technologie, Organisation, Gesetzgebung, Finanzierung) in einem Leitfaden für die Kommunen zusammengefasst. Dieser Leitfaden wird als fortlaufendes Dokument gepflegt und kontinuierlich mit neuen Informationen angereichert.

Der Leitfaden skizziert beispielsweise die Arbeitsphasen, welcher zur Digitalisierung eines Online-Verfahrens einzuhalten sind: die Set-Up Phase, die Entwicklung und GoLive. Standardisiert ist eine Bedarfsanalyse durchzuführen, welche die Umsetzungstiefe des Verfahrens definiert oder eine Sondernutzung berücksichtigt. Dabei ist auf der einen Seite die Außennutzung, als die der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen als auch die Innensicht, also die Funktionalität für die Verwaltungsmitarbeiter, zu betrachten und einzukalkulieren. Es folgt eine Fachdiskussion, in der die fachlich-inhaltlichen Angaben zum Verwaltungsfachverfahren gesammelt werden, vorerst losgelöst von der digitalen Umsetzung. Usability und Design werden erst in der zweiten Entwicklungsphase ausgestaltet, welche einen ersten Prototyp hervorbringt.  Nach einer umfangreichen Testphase wird die Serviceleistung im kommunalen Umfeld pilotiert.

Aktuelle Pilotprojekte des Freistaats sind die Hundesteueranmeldung und das Antragsverfahren zur Erstattung von Verdienstausfällen. Im folgenden Dokument können Sie die Arbeitsschritte am Beispiel des Hundesteuerverfahrens nachvollziehen: